Jahresabschluss

Wir erstellen und bescheinigen für Sie Jahresabschlüsse nach HGB und EStG. Dabei nutzen wir  gesetzlich mögliche Gestaltungsspielräume aus und unterstützen Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie der Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger. Für nicht zur Buchführung verpflichtete Kaufleute oder Freiberufler erstellen wir die Einnahmenüberschussrechnung.

 

  • Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
  • Einnahmenüberschussrechnung

 

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